AUM

Fördermaßnahme einjähriger Blühstreifen bzw. Blühflächen

Die Anträge (ab 2015) müssen nach Bestätigung durch den örtlichen Imkerverein, durch den Antragsteller bis spätestens 15.05.d.J mit den dazugehörigen Saatgutrechnungen der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsbehörde) vorgelegt werden.
Richtlinien Komplett (Pdf)
Richtlinie Blühstreifen (Pdf)
Richtlinie Saatgutmischung (Pdf)
Förderantrag (Pdf)